Stellen Sie sich einmal folgendes Szenario vor: Sie haben Ihre Angehörigen zum Flugplatz gebracht und konnten vorm Abflug noch selbst beobachten, wie sie beim Einsteigen in das Flugzeug einer renommierten Fluggesellschaft am Eingang freundlich von einem augenscheinlich erfahrenen Flugkapitän begrüßt wurden. Beruhigt und in der Annahme, die Sicherheit der Angehörigen liege in den besten Händen, haben Sie den Heimweg angetreten. Aber statt den Zielort zu erreichen, stürzt die Maschine ohne Überlebende ab. Nach mehrjähriger Ermittlungstätigkeit erfahren Sie, dass der Flugkapitän die Maschine gar nicht selbst gesteuert hat, sondern von den Passagieren unbemerkt wieder von Bord gegangen ist, nachdem diese ihre Plätze eingenommen hatten. Tatsächlich gesteuert wurde das Flugzeug von einem Kabinenbegleiter ohne Fluglizenz. Die Ermittlungsbehörden teilen Ihnen jedoch mit, dass der Tod der Angehörigen schicksalshaft und nicht durch die Fluglinie verschuldet worden sei. Vielmehr sei zu vermuten, dass die Angehörigen unzulässig schweres Handgepäck mit an Bord genommen hätten, sodass die Maschine aus diesem Grund ins Trudeln gekommen sei. Wenn Sie dieses Szenario nunmehr auf den Bereich einer Krankenhausbehandlung übertragen, kommen Sie mit Ihrer Vorstellung der Katastrophe nahe, die Claudia Beck mit dem Tod ihrer Tochter Melissa erlebt hat.

(Christian Discher/CD): Claudia, ich habe ja schon einmal über den Fall deiner 20-jährigen Tochter Melissa berichtet, die sich am 8. August 2014 das Leben genommen hat – vier Stunden nachdem sie aus einer Fachklinik regulär und als arbeitsfähig entlassen worden war. Dort war sie zuvor dreißig Tage lang – zum ersten Mal in ihrem Leben – psychiatrisch behandelt worden. Du machst die behandelnden Ärzte für ihren Tod verantwortlich und nennst ihn sogar die Folge eines an ihr verübten Verbrechens. Die Justiz hat jedoch alle von dir erhobenen Vorwürfe über sämtliche Instanzen hinweg als unbegründet zurückgewiesen. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte psychiatrische Sachverständige hat auch in dem von dir angestrengten Klageerzwingungsverfahren erneut bloß feststellen können, dass Melissas Suizid schicksalshaft war und deshalb für die Ärzte nicht vorhersehbar war. Dennoch hältst du weiter an deinen äußerst schwerwiegenden Vorwürfen fest. Im September 2017 hast du sogar Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zudem hast du deine Vorwürfe zwischenzeitlich über die Ärzte hinaus auf die Justiz ausgedehnt und beschuldigst die Behörden der Strafvereitelung und Rechtsbeugung. Bist du einfach nur eine verzweifelte Mutter, die sich mit dem Freitod ihres einzigen Kindes nicht abfinden kann und deshalb zu Unrecht Ärzte angreift, die dabei Melissas Entschluss nur genauso machtlos gegenüber standen wie du selbst?

(Claudia Beck/CB): Zunächst: Zum Zeitpunkt ihres Suizids stand Melissa nach dem Ergebnis des von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen toxikologisch-forensischen Gutachtens unter der aktiven Wirkung eines antriebssteigernden Antidepressivums. Über dieses hatte die Stationsärztin zuvor in den Behandlungsunterlagen als dessen „gängige Nebenwirkungen“ explizit „Suizidversuche“ notiert. Von einem für die Behandler unvorhersehbaren Geschehen kann also nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil mussten die Ärzte- der leitende Oberarzt, der das Medikament eigenmächtig angeordnet hatte und die Stationsärztin, die es Melissa durch Ausübung unzulässigen Drucks mit eintägiger Verzögerung verabreichen konnte, weil Melissa dessen Einnahme zunächst abgelehnt hatte, genau mit diesem – nach juristischem Sprachgebrauch – Schadenserfolg rechnen. Erst recht, nachdem sie Melissa pflichtwidrig nicht mehr kontrollierten und überwachten, als sie ihr die potenziell todbringende Substanz erst einmal verabreicht hatten.

CD: Zwischenfrage: Melissa wurde ein Medikament verabreicht, das gängigerweise zu Selbsttötungsversuchen führt, aber die Ärzte ließen sie ohne jede Überwachung und Kontrolle?

CB: Das sollte offenbar die Stationspsychologin übernehmen, die als Sozialwissenschaftlerin jedoch ohne jeden medizinischen Ausbildungshintergrund war und deshalb hierzu weder befugt noch befähigt, wie der Oberarzt und die Stationsärztin selbstverständlich wussten.
Was die vom Sachverständigen und der Justiz widersinniger Weise postulierte, vermeintlich freie Willensentscheidung Melissas zur Selbsttötung angeht, ist dazu zu sagen, dass die Fähigkeit, eine solche, durch innere und äußere Bedingungen unbedrängte Entscheidung zu treffen, in ihrem Fall gleich zweifach ausgeschlossen war. Zum einen stand Melissa, wie gesagt, unter der aktiven Wirkung einer bewusstseinsverändernden Substanz die das Potenzial hat, Menschen zum Werkzeug gegen sich selbst werden zu lassen, zum anderen war Melissa ja gerade aufgrund der sie bereits krankheitsbedingt quälenden Suizidimpulse zum Schutz vor drohender Selbstbeschädigung als Notfall in die Klinik eingewiesen worden. Die Ärzte stellten den ihnen erteilten Behandlungsauftrag, Melissa vor den ihr aufgrund ihrer Erkrankung drohenden Gefahren zu schützen, praktisch auf den Kopf, indem sie diese Gefahren durch die Gabe eines suizidfördernden Medikamentes anstatt zu mindern, im Gegenteil auch noch potenzierten.

CD: Gerade so, als seien bei einem Fahrzeug mit bereits gefährlich schlackernder Lenkung auch noch die Bremsen ausgebaut und die Motorkraft erhöht worden!

CB: Das trifft es ziemlich genau. Aber ich verstehe deine eingangs gestellten Fragen und auch die Skepsis, die darin zum Ausdruck kommt, nur zu gut. Ärzte, die keine Heilungsabsichten verfolgen, lebensbedrohlich erkrankte Patienten medizinisch unversorgt lassen, die Behandlung einer Hochrisikopatientin unqualifiziertem Hilfspersonal überlassen, um durch die so eingesparten ärztlichen Ressourcen die Rentabilität ihrer Klinik zu steigern, was, wie ich vollständig überzeugt bin, alles bei Melissas Behandlung genau so der Fall war, das erscheint doch einfach unvorstellbar. Zumal in einer Klinik der Öffentlichen Hand, in der die Gesundheitssenatorin Aufsichtsratsvorsitzende ist. Ich bitte dich! Und Justizjuristen unterschiedlicher Instanzen, die einvernehmlich über alle Rechtszüge hinweg beschlossen haben sollen, eine Organisationsstruktur zu schützen, die fortlaufend Gesundheit und Leben der ihr anvertrauten Patienten bedroht, wie ich unterstelle? Ein psychiatrischer Sachverständiger, der gegen besseres Wissen Fachkollegen vom Vorwurf freispricht, eklatant gegen ihre Berufspflichten verstoßen zu haben, wohl wissend, dass die Vereitelung strafrechtlicher Konsequenzen schlimme Folgen für die bisherigen und für die Zukunft weiterhin zu befürchtenden Opfer hat. Wer glaubt denn sowas?!
Und selbstverständlich bin ich eine verzweifelte Mutter; was denn auch sonst?! Nach mittlerweile fast vier Jahren anhaltender Rechtsverweigerung bin ich zudem auch noch zu einer zutiefst empörten Staatsbürgerin geworden. Zu einer, die sich in der Tat nicht abfinden kann mit einer mich in meinen Grundfesten erschütternden Realität, die ich mir in meinen schlimmsten Albträumen nicht hätte ausmalen können und die ich dennoch als gegeben anerkennen muss.

CD: Wie, auf welchem Wege, bist du zu deinen bestürzenden Erkenntnissen gelangt?

CB: Es war ein ebenso mühsamer wie schmerzhafter Prozess, der mich gemeinsam mit meinen mittlerweile drei Rechtsvertretern zu diesen bitteren Erkenntnissen geführt hat. Aber die nüchterne Betrachtung der objektiven Fakten in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, die mir bzw. meinen Rechtsvertretern in Kopie vorliegen, lässt vernünftigerweise keine anderen Schlussfolgerungen zu. Deshalb auch die Verfassungsbeschwerde.

CD: Du selbst und auch deine Rechtsvertreter haben sich schließlich auch an die Medien gewandt …

CB: Stimmt, die lokalen Medien – Presse und Fernsehen – haben ebenso über den Fall berichtet wie die überregionalen. Zum Beispiel war ich im März 2017 bei Stern TV. Aber nicht nur das, ich habe auch Strafanzeige gegen den Sachverständigen erstattet, von dem man übrigens nicht einmal weiß, wieviel er wirklich selbst zu dem unter seinem Namen vorgelegten Gutachten beigetragen hat, unterschrieben hat er es als Einziger und trotzdem hinzugesetzt „einverstanden nach eigener Urteilsbildung“, was ja nur Sinn macht, wenn er sich damit mit den Gedankenäußerungen eines Dritten einverstanden hätte erklären wollen. Meine Strafanzeige gegen ihn wurde dann von demselben Staatsanwalt bearbeitet, der seine Verfügung, die Ermittlungen einzustellen, ausschließlich auf dessen Gutachten gestützt hatte. Der Staatsanwalt hat dann tatsächlich erklärt, der Gutachter hätte „bei seiner Tätigkeit nur einmal jemanden um Rat gefragt“, was aber ja vergleichbar sei, wie wenn er Fachliteratur zu Rate gezogen hätte, und hat die Ermittlungen gegen den Sachverständigen eingestellt. Wen er allerdings um welchen Rat gebeten haben soll und wie dieser Rat dann in das Gutachten eingeflossen sein soll, darüber hat der Staatsanwalt nichts mitgeteilt.

CD: Das klingt wirklich ziemlich ungeheuerlich.

CB: Bis eine Anwältin, wie meine strafrechtliche Rechtsvertretung, zwei Bremer Tageszeitungen gegenüber von einem „untragbaren Staatsanwalt“, von „massiven Scheinermittlungen“ und dem vor diesem Hintergrund „schutzlosen Bürger“ spricht, muss schon sehr viel zusammenkommen. Die interne Stelle bei der Bremer Staatsanwaltschaft, die angeblich auf meine Strafanzeige hin Ermittlungen gegen den Staatsanwalt aufgenommen hat, bearbeitet diese Strafanzeige tatsächlich aber offenkundig nicht. Mehrere Anfragen meiner Anwältin, zuletzt im Februar 2018, sind im Sande verlaufen. Auch der von meiner Anwältin mehrfach angeschriebene Justizsenator hüllt sich in Schweigen. Meine Strafanzeige habe ich im November 2016 gestellt.

CD: Worin besteht für dich jetzt die Quintessenz aus alldem?

CB: In einem Rechtsstaat kann und darf ein Beschluss, wie er vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen am 18. August 2017 auf der Grundlage eines Ergänzungsgutachtens des besagten Sachverständigen gefasst und am 24. August 2017 zusätzlich mit einer faktenwidrigen Pressemitteilung verbreitet wurde, keinen Bestand haben. Anderenfalls ist für mich der Beweis erbracht, dass ich definitiv einem Unrechtsregime ausgeliefert bin und als deutsche Staatsbürgerin ohne jeden Rechtsschutz bin, quasi vogelfrei.
Es ist die die Staatsgewalt überhaupt erst legitimierende Aufgabe und Pflicht des Staates, die Rechtsgüter seiner Bürger wirksam vor Angriffen zu schützen. Und Gesundheit und Leben sind deren höchste! Da, wo der Staat den Angriff auf diese allein durch seine Gesetzgebung nicht wirksam hat verhindern können, ist er verpflichtet, für eine effektive Strafverfolgung zu sorgen. Und die gab es in meinem Fall, in dem mir als Mutter der Geschädigten bestimmte Opferrechte zustehen, nicht im Ansatz. Vielmehr wurden und werden bislang die Täter von der Justiz geschützt, auf Kosten des Steuerzahlers!

CD: Zum besseren Verständnis für die Leser, kannst noch einmal kurz schildern, was genau Melissa in der Klinik widerfahren ist.

CB: Sicher. Melissa war bis zum Sommer 2014 bis auf banale Kleinigkeiten wie Husten, Schnupfen und solche Geschichten immer unglaublich gesund und vital. Und vor allem psychisch völlig unauffällig. Im Gegenteil, bis auf die üblichen pubertären Zickereien, die ich als lange Jahre alleinerziehende Mutter zeitweilig mit ihr erlebt habe, war sie der reinste Sonnenschein; lebensfroh, optimistisch, allseits beliebt und quirlig, voller Pläne und Tatendrang. Als sie aber am 8. Juli 2014 abends von ihrem Studienort Gießen kommend zuhause in Bremen ankam, war auf den ersten Blick zu erkennen, dass sie sich in einem absoluten psychischen Ausnahmezustand befand, in dem sie sich selbst nicht mehr zu helfen wusste: Ihr Gesicht war auffallend bleich, darin zuckte es, ihre sonst immer perfekt gepflegten Haare hingen ungekämmt und ungewaschen in Strähnen herunter, sie rang und knetete unablässig ihre Hände, war kaum ansprechbar, reagierte wie in Zeitlupe und riss und kniff die Augen, offensichtlich in Angst und Verzweiflung, abwechselnd auf und zu. Ihr Zustand war in höchstem Maße erschreckend und alarmierend für mich und meinen Mann, der auch mit angesehen hat, wie sie zuhause ankam. Für mich war ihr Zustand auch deshalb so ungemein erschreckend, weil er so frappierend, bis in kleinste mimische Details, mit dem übereinstimmte, den ich aus akuten Krankheitsphasen von Melissas Vater kannte. Er ist seit 2002 chronisch an einer bipolaren Störung erkrankt. Ich habe das erste Auftreten seiner Erkrankung hautnah miterlebt und ihn über viele Jahre, mit vielen weiteren Krankheitsphasen weiter eng begleitet. Da die Krankheit einen sehr starken Erbgang hat, musste ich angesichts dessen, was sich da bei Melissa am 8. Juli 2014 so hoch auffällig zeigte, davon ausgehen, dass bei ihr die Erstmanifestation einer bipolaren Störung im Gang war. Eine schwere psychiatrische Erkrankung mit besonders hohem Suizidrisiko, die unbedingt mit einer spezifischen Medikation zur Stabilisierung der extremen Schwankungen von Stimmung, Kognition und Antrieb, die für die Krankheit charakteristisch sind, behandelt werden muss. Und bei der antriebssteigernde Antidepressiva das reinste Gift sind, weil sie eine ohnehin aus den Fugen geratene Gefühlsachterbahn vollends zum Entgleisen bringen können.

CD: Was hast du konkret unternommen, um Hilfe für Melissa zu organisieren?

CB: Ich bin sofort am nächsten Morgen mit ihr zur Praxis einer niedergelassenen Psychiaterin gefahren. Die Sprechstundenhilfe ist eine Freundin und Nachbarin von mir. Sie hat uns mitgenommen. Melissa und ihr Sohn waren in einer Klasse und seitdem miteinander befreundet. Die Psychiaterin hat Melissa auf der Stelle als Notfall im lebensbedrohlichen Zustand aufgrund akuter Suizidgefahr zur stationären Behandlung in die Psychiatrie des Klinikum Bremen-Ost eingewiesen. Zum Schutz vor drohender Selbstbeschädigung. Mir wurde von der Ärztin noch eingeschärft, dass man Melissa nicht aus den Augen lassen dürfe. Und in der Klinik wurde sie dann vom leitenden Oberarzt auf eine akut-psychiatrische Station aufgenommen, deren einzige Ärztin ohne ärztliche Vertretung im Urlaub war!

CD: Das hast du zugelassen?!

CB: Nein, natürlich nicht. Nicht wissentlich. Wir wurden beide getäuscht. Dadurch, dass der Oberarzt Melissa aufgenommen hat, dachten wir natürlich, dass es sich bei ihm um ihren behandelnden Arzt handeln würde. Er hat aber offenbar mit der von ihm durchgeführten Stationsaufnahme nur der Klinik einen Abrechnungsfall sichern wollen und dann ihre „Behandlung“ sofort der Stationspsychologin übertragen, die im Krankenhaus als sogenannte fachfremde Hilfskraft nur unterstützende Begleitangebote wie Entspannungsübungen oder Gespräche zur Motivation für die eigentliche ärztlich-medizinische Behandlung anbieten kann und darf, keineswegs jedoch befugt ist, selbst Patienten psychiatrisch zu behandeln.

CD: Du bist ja selbst auch Psychologin …

CB: Ja, genau. Ich habe selbst sogar 2010 ein paar Monate lang genau auf dieser Station vertretungsweise ein paar Monate gearbeitet, damals noch unter anderer oberärztlicher Leitung, und danach war ich bis zu Melissas Todestag in der Patientenbetreuung im somatischen Krankenhaus beschäftigt. In der Patientenbetreuung wohlgemerkt, nicht Patientenbehandlung! Das ist dasselbe wie mit den Äpfeln und Birnen, ein fundamentaler Unterschied. Die Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Medizin, ohne ärztliche Approbation oder Zulassung als Heilpraktiker ist eine Straftat! In Melissas Fall hat die Psychologin aber offenkundig freihändig die Heilkunde auf dem medizinischen Teilgebiet der Psychiatrie ausgeübt, jedenfalls auszuüben versucht. Sie hat Melissa im Hinblick auf ihre Beschwerden und auch zur Frage ihrer Suizidalität diagnostisch und prognostisch einzuschätzen versucht, anhand welcher Kriterien auch immer. Und dabei hat sie offenbar bedenkenlos auf eine von ihr in Anspruch genommene Behandlungskompetenz vertraut, auch ohne Medizinstudium. Das muss man sich einmal vorstellen: Die alles entscheidende, über Leben und Tod einer Patientin entscheidende Kardinalaufgabe des Psychiaters wurde vom leitenden Oberarzt einer Hilfskraft ohne jede medizinische Qualifikation übertragen! Und eine Nicht-Medizinerin erklärt sich dazu umgehend bereit! Damit war die Katastrophe praktisch besiegelt. Der Psychologin sind, nur folgerichtig, bei ihrem dilettantischen Tun die gravierendsten Fehler unterlaufen: Offenkundig ist sie noch nicht einmal auf die ihr von Melissa mehrfach berichteten Stimmungsschwankungen in irgendeiner Weise eingegangen. Wie gesagt, dabei handelt es sich um das Leitsymptom einer bipolaren Störung. Noch hat sie – und das war endgültig fatal –Alarm geschlagen und endlich einen Arzt eingeschaltet, als ihr Melissa am Vortag ihrer Entlassung, am 7. August 2014 offen anvertraut hat, dass sie weiterhin Suizidgedanken hatte. Zu dem Zeitpunkt stand sie ja zusätzlich unter der Wirkung des für sie so gefährlichen Antidepressivums. Sie ließ sie einfach am 8. August ziehen, ohne dass ein Arzt auch nur noch einmal einen Blick auf sie geworfen hätte, geschweige denn, dass die obligatorische ärztliche Entlassungsuntersuchung durchgeführt worden wäre, ein ärztliches Abschlussgespräch stattgefunden hätte. Die beiden Ärzte, die Stationsärztin und der leitende Oberarzt hatten Melissa zuletzt drei Tage vorher, am 5. August 2014, im Rahmen der Oberarztvisite gesehen. Dabei wurde ihr Zustand als „schlecht“ eingestuft und notiert, dass sie geweint hat. Das hat die beiden aber ganz offensichtlich nicht weiter gekümmert. Sie haben einfach nicht mehr nach ihr gesehen.

Vier Stunden nach ihrer Entlassung war sie tot!

CD: Sehr schockierend. Aber woher hast du eigentlich diese minutiösen Kenntnisse über den Ablauf und die Anteile der einzelnen Personen daran?

CB: Aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und den darin enthaltenen Behandlungsunterlagen der Klinik. Daran kannst du erkennen, was die Staatsanwaltschaft alles weiß, nur eben schon sehr viel länger als ich. Die Behandlungsunterlagen wurden mir und meinem Anwalt nämlich sowohl von der Klinik als auch von der Staatsanwaltschaft zwei Jahre lang hartnäckig vorenthalten. Was glaubst du wohl, warum?

CD: In welche Richtung gehen denn deine Vermutungen?

CB: Es hat den Anschein, als gäbe es ein gemeinsames Interesse der beiden staatlichen Institutionen Klinik und Justiz an der Vertuschung dieses Skandals.

CD: Welches könnte das konkret sein?

CB: Den Schutz des Vertrauens des Bürgers in seine staatlichen Institutionen vielleicht? Immerhin handelt es sich ja um eine Klinik in öffentlicher Trägerschaft, deren Aufsichtsratsvorsitzende, wie gesagt, in Personalunion zugleich Gesundheitssenatorin ist, das heißt die Instanz, die die Rechtsaufsicht über die Klinik führt und mittels behördlicher Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen für die Sicherung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs der Klinik verantwortlich ist. Und einen solchen gibt es ja offenkundig nicht.

CD: Das heißt, du schließt von Melissas Fall auf die Behandlungsbedingungen in der Klinik allgemein?

CB: Fest steht, dass Melissa, die ohne jeden Zweifel schwersterkrankt war und von Anfang bis Ende ihres Klinikaufenthaltes gezielte fachärztlich-psychiatrische Hilfe zur spezifischen Behandlung ihres Krankheitsbildes gebraucht hätte, ihre „Behandlung“ durch eine nicht-ärztliche Hilfskraft nicht überlebt hat. Über die Behandlungsresultate ihrer Mitpatienten die Station hat ja insgesamt einundzwanzig Betten – kann ich nichts sagen. Aber wissentlich und willentlich um die ihnen geschuldete ärztlich-psychiatrische Behandlung in Facharztqualität betrogen und vorsätzlich an Leib und Leben gefährdet wurden schließlich alle Patienten, die während der Urlaubsabwesenheit der Stationsärztin sich selbst bzw. dem nicht-ärztlichen Hilfspersonal überlassen waren. Außerdem erfüllt die Klinik seit Jahren die in der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) für den stationär-psychiatrischen Bereich gesetzlich festgelegte Personaluntergrenze nicht, wie zuletzt wieder eine von der CDU in der Bürgerschaft gestellte Kleine Anfrage im November 2017 gezeigt hat. Dabei ist Bremen-Ost ein Krankenhaus mit Versorgungsauftrag, das verpflichtet ist, darüber hinaus eine zusätzliche Personalreserve vorzuhalten, um im Notfall auch bei einer über die normale Kapazitätsgrenze hinausgehende Auslastung eine regelgerechte Behandlung der Patienten gewährleisten zu können.

CD: Gab es denn keine Möglichkeit für dich, rechtzeitig in das Geschehen einzugreifen, den verhängnisvollen Verlauf zu stoppen?

CB: Natürlich habe ich mir über genau diese Fragen schon tausendmal das Hirn zermartert. Es ist so gewesen, dass ich bereits die Einweiserin sofort über die bipolare Erkrankung von Melissas Vater informiert habe und auch über die verblüffenden Parallelen die mir zwischen Melissas Symptomatik und der ihres Vaters aufgefallen waren. Die Psychiaterin hat dann auch sofort „familiär: Vater bipolar“ auf dem Einweisungsformular notiert, sodass diese Information allen in der Klinik von vorneherein zur Verfügung stand. In der Notaufnahme habe ich dann erneut sofort die Oberärztin angesprochen, von der Melissa aufgenommen wurde und dann umgehend wieder auf der Station die erste Person angesprochen, die mir dort über den Weg lief, eine Krankenschwester. Und ich habe jedes Mal dazu gesagt, dass Melissa auf der Stelle Medikamente zur Entlastung bekommen müsse, aber auf keinen Fall Antidepressiva erhalten dürfe, weil die bereits ihrem Vater geschadet hatten. Seine Erkrankung war beim ersten Auftreten als klassisch einpolige Depression fehldiagnostiziert worden. Nachdem man ihm daraufhin Antidepressiva gegeben hat, ist er erst manisch und schließlich selbst- und fremdgefährdend psychotisch geworden. Ich wollte unbedingt verhindern, dass sich das bei Melissa wiederholt und bat deshalb auf der Station sofort darum, mit einem Arzt sprechen zu können. Auf meine Bitte wurde mir dann aber über die Sozialarbeiterin, die ich und auch selbst Melissa schon kannten, vom Oberarzt ausgerichtet, dass er „erst einmal gar nichts machen“ werde und Melissa „Tabletten schon gleich gar nicht“ geben würde. Außerdem sei ja sie die Patientin der Klinik und bereits volljährig, weshalb man die Kommunikation auch nur mit ihr führen wolle. Ich war natürlich vor den Kopf gestoßen. Andererseits war ich mir darüber im Klaren, dass mein Kind existenziell auf gezielte ärztlich-psychiatrische Hilfe angewiesen war, und der Oberarzt schien in der Situation derjenige zu sein, von dem allein sie diese bekommen konnte. Ich wollte ihn nicht gegen mich aufbringen, aus Sorge, dass Melissa das andernfalls zu spüren bekommen könnte. Zumal sich dann auch die Sozialarbeiterin klar von mir abgrenzte, die ich bis dahin als Freundin wahrgenommen hatte. Ich habe mich dann auch noch mit mehreren Ärzten an meinem Arbeitsplatz und in meinem Bekanntenkreis besprochen, wie ich mich am besten verhalten sollte. Von allen Seiten wurde mir dringend geraten, mich nicht in die Behandlung einzumischen. Und daraufhin dachte ich mir, Ärzte wüssten wohl am besten, wie mit Ihresgleichen umzugehen sei.

CD: Wie hat sich Melissas Zustand denn dann weiterentwickelt?

CB: Das kam noch dazu: Melissas Zustand war im weiteren Verlauf extrem wechselhaft, von praktisch kaum ansprechbar bis nahezu völlig normal war alles dabei, und das Bild wechselte ständig. Das sprach natürlich erst recht für die Erstmanifestation einer bipolaren Störung, wie ich heute weiß, und zwar in Form einer besonders gefährlichen gemischten Episode, bei der depressive Symptome und Antriebssteigerung im schnellen Wechsel oder sogar gleichzeitig auftreten. Das hätte den Ärzten doch auffallen müssen, dass das keine normale Depression war! Für die ist ja gerade charakteristisch, dass die niedergedrückte Stimmung durchgängig bestehen bleibt und auch nicht auf äußere Bedingungen reagiert. Aber es hat eben kein Arzt nach ihr geschaut und den Verlauf ihrer Erkrankung beobachtet! Das, was ich bei Melissa miterlebte, kannte ich jedenfalls so von Melissas Vater nicht. Bei ihm verlief die Erkrankung immer in klar voneinander abgegrenzten Krankheitsepisoden mit entweder depressiven oder manischen Symptomen. Deshalb geriet ich ins Zweifeln, ob ich mit meiner Vermutung überhaupt richtig lag. Ich fragte mich ,ob ich nicht doch besser einfach auf den Oberarzt und sein überlegenes Fachwissen, von dem ich zu dem Zeitpunkt selbstverständlich ausging, vertrauen sollte; dass er die erforderlichen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt schon ergreifen würde. Dass der Oberarzt offenbar überhaupt nicht daran dachte, sein Fachwissen auf die Behandlung Melissas zu verwenden, lag damals völlig außerhalb jeglicher Vorstellungsmöglichkeiten für mich.

CD: Die von dir juristisch erhobenen Vorwürfe richten sich gegen insgesamt drei Ärzte, bisher hast du nur von dem Oberarzt und der Stationsärztin gesprochen …?

CB: Bei der Dritten von mir Beschuldigten handelt es sich um die Oberärztin, die die Notaufnahme durchgeführt hat, weil ich davon ausgehe, dass sie in der Kenntnis darüber war, dass Melissa anschließend auf einer arztlos geführten Station aufgenommen wurde, sie sie also ebenso vorsätzlich den damit verbundenen unkalkulierbaren Risiken für ihre Gesundheit und ihr Leben ausgesetzt hat wie der Oberarzt, der danach ihre „Behandlung“ stillschweigend an die Psychologin abgegeben hat. Die Stationsärztin war ab der zweiten Behandlungswoche Melissas wieder auf der Station im Dienst, übernahm aber Melissas Behandlung nicht, obwohl die Behandlung der Patienten die Hauptaufgabe einer Stationsärztin ist. Sie ließ einfach die Psychologin nach deren Gutdünken weiterwurschteln.

CD: Die Stationsärztin spielte bei der Behandlung Melissas also selbst also gar keine aktive Rolle?

CB: Fataler Weise schlussendlich doch, im Zusammenhang mit der eingangs schon erwähnten, fatalen Verabreichung des Antidepressivums und der unterlassenen Kontrolle und Überwachung von dessen Auswirkungen auf Melissa von ihrer Seite und der des Oberarztes. Ansonsten wird die Stationsärztin in den beiden von der Psychologin verfassten Entlass-Briefen – dem vorläufigen und dem endgültigen –mit keiner Silbe erwähnt, weder durch irgendwelche von ihr zum Behandlungsgeschehen beigetragene Leistungen, noch auch nur rein formal durch bloße Erwähnung von Namen und Funktion in der Unterschriftenzeile. Auch in der gesamten Behandlungsdokumentation fehlt jeder Hinweis auf ihre Person.

CD: Wie kam es denn überhaupt zu der Verordnung des Antidepressivums, ich dachte, es hätte gar keine ärztliche Behandlung durch den Oberarzt gegeben und er habe ihr auch keine Medikamente geben wollen …?

CB: Eine Behandlung im eigentlichen Sinne gab es auch nicht, nur zusammenhanglose, lebensgefährliche Einzelentscheidungen ohne Einbettung in einen rationalen ärztlichen Behandlungsplan, der auf der Grundlage einer gründlichen Befunderhebung und nachfolgend fundierter Diagnosestellung hätte erstellt werden müssen. All das, was eine regelgerechte medizinische Heilbehandlung ausmacht, fand in Melissas Fall nicht statt. Sämtliche Berufspflichten, die ein Arzt im Rahmen einer regulären, ordnungsgemäßen Heilbehandlung zu erfüllen hat: Organisationspflichten, Aufklärungspflichten, Behandlungspflichten, Schutz- und Überwachungspflichten, Dokumentationspflichten blieben zu schätzungsweise 99 % unerledigt. Das lässt sich auch ganz klar an der Behandlungsdokumentation ablesen, die größtenteils aus nicht ausgefüllten Formularblättern besteht. Darin müssten sämtliche ärztliche Maßnahmen dokumentiert sein – wenn sie durchgeführt worden wären!

CD: Aber der von der Staatsanwaltschaft beauftragte psychiatrische Sachverständige hat doch auf der Grundlage der Behandlungsdokumentation festgestellt, dass den Ärzten kein Vorwurf gemacht werden kann …?

CB: Das ist ja ein entscheidender Aspekt der anwaltlicherseits vorgeworfenen Scheinermittlungen! Meine Strafrechtsanwältin hat es auf den Punkt gebracht, als sie gesagt hat, der Gutachter hat ein Phantom begutachtet, eine Behandlung, die überhaupt nicht stattgefunden hat! Das Gutachten ist ein reines Fantasiekonstrukt und Wunschgemälde. Und tatsächlich hat ja das Oberlandesgericht in dem Klageerzwingungsverfahren, das ich nach der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft angestrengt habe, genau wegen der lückenhaften Behandlungsdokumentation, die dem Gutachter bei der Erstellung seines Gutachtens nur zur Verfügung gestanden hat, die Wiederaufnahme der Ermittlungen verfügt und diese betreffend vor einer neuerlichen Begutachtung eine umfangreiche Zeugenvernehmung angemahnt. Das hat dem Vorgehen des Gerichts in meinen Augen zunächst den Anstrich von Rechtsstaatlichkeit gegeben. Der ist aber vollständig abgeplatzt, als im Rahmen der wiederaufgenommenen Ermittlungen derselbe Staatsanwalt nach monatelanger neuerlicher „Ermittlungstätigkeit“ einfach nur ein Ergänzungsgutachten desselben Gutachters(!) vorgelegt hat. Dabei handelt es sich schlicht und einfach um eine verkürzte Form seines ursprünglichen Gutachtens, das erstellt wurde, ohne dass auch nur ein einziger Zeuge befragt worden wäre und dadurch irgendeine neue Erkenntnis in sein Gutachten hätte Eingang gefunden haben können. Und weil das Oberlandesgericht daran nicht den geringsten Anstoß genommen hat, sondern ganz im Gegenteil die schlichte Wiederholung des vom Gutachter bereits zuvor in seinem Ursprungsgutachten tatsachen- und logikwidrig aufgestellte Behauptung vom schicksalshaften, für die Ärzte unvorhersehbaren Suizid als neugewonnene Erkenntnis mit unumstößlichen Entlastungswert für die Beschuldigten ausgegeben hat, ist dann auch noch der letzte Funken Hoffnung auf eine rechtsstaatliche Behandlung des Todesfalles meiner Tochter durch die Bremer Justiz in mir erloschen. Derart desillusioniert, konnte ich mir dann auch selbst eingestehen, dass bereits die Verfügung des Oberlandesgerichts, die Ermittlungen wieder aufzunehmen, letztlich bloß ein weiterer Fake war. Schließlich richtete sich das Begehren meines Klageerzwingungsantrags auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die Beschuldigten, weil das Verfahren auch ohne die Vernehmung von Zeugen längst anklagereif war. Einfach weil die der Staatsanwalt bis dahin schon seit Jahren vorliegenden Behandlungsunterlagen keinen Zweifel daran gestatteten, dass überhaupt keine medizinische Behandlung stattgefunden hatte, geschweige denn die geschuldete und von Melissa existenziell benötigte fachärztlich-psychiatrische Behandlung. Zudem stand ja auch von Anfang der staatsanwaltlichen Ermittlungen an, also ab dem 11. August 2014!! fest, dass die Aufnahme auf einer Behandlung auf einer ärztlich verwaisten Station von vorneherein rechtswidrig war. Meine Hoffnungen richten sich jetzt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

CD: Zurück zu meiner Frage, wie es überhaupt zu der Verordnung des Antidepressivums gekommen ist..

CB: Nach meinem heutigen Erkenntnisstand gehe ich davon aus, dass der Oberarzt Melissa vor ihrer Entlassung aus der stationär-psychiatrischen „Behandlung“ noch unbedingt ein Psychopharmakon verordnen musste, im Grunde gleich welches, um ihren einmonatigen Aufenthalt auf einer akut-psychiatrischen Station gegenüber der Krankenkassen überhaupt plausibel machen zu können. Die Basis einer regulären stationär-psychiatrischen Behandlung, um die sich weitere Maßnahmen wie Psychotherapie und psychosoziale Beratung zur Unterstützung der ärztlichen Therapie gruppieren können, ist grundsätzlich die ärztlich-somatische Behandlung. Die besteht im Regelfall aus einer Pharmakotherapie, d.h. einer Medikation mit Psychopharmaka. Da Melissas „Behandlung“ der Psychologin übertragen war, nahm sie an den einmal wöchentlich stattfindenden Oberarztvisiten als deren „Patientin“ teil. Dort werden auf die einzelnen Patienten erfahrungsgemäß etwa fünf Minuten ärztliche Aufmerksamkeit verwendet. Der Oberarzt lässt sich von den Behandlern, Behandlerinnen der Patienten den jeweils aktuellen Stand berichten und reagiert dann entsprechend seiner eigenen Einschätzung darauf. In Melissas Fall war die Situation die, dass die Psychologin aufgrund der ihr fehlenden medizinischen Fachkenntnisse überhaupt keine qualifizierten Aussagen über Melissas Gesundheitszustand treffen konnte und der Oberarzt, der Melissa nur während der Oberarztvisite zu Gesicht bekam, dementsprechend auch nicht über verlässliche Information verfügte, wie es um ihren Gesundheitszustand tatsächlich bestellt war. Er hatte nur die Einweisungsdiagnose der niedergelassenen Psychiaterin, die ihrerseits nur eine erste Momentaufnahme des Zustandes einer erstmals psychiatrische Hilfe aufsuchenden Heranwachsenden hatte liefern können. Dessen Brisanz und umgehende Behandlungsbedürftigkeit hatte sie dabei umgehend erkannt und folgerichtig darauf reagiert. Aber das Krankheitsbild, das der mehrdeutigen Symptomatik meiner erstmals psychiatrisch erkrankten Tochter zugrunde lag, hatte sie dabei noch nicht sicher feststellen können. Was völlig normal ist im Bereich Psychiatrie, wo sich Befunde eben nicht mal schnell per Röntgen- oder Blutbild sichern lassen. Die Krankheitsfeststellung war neben der Gewährung von Schutz vor drohender Selbstbeschädigung die Aufgabe der Klinik, die sie auf der Basis einer umfangreichen, qualifizierten ärztlich-psychiatrischen Diagnostik pflichtgemäß hätte erfüllen müssen.
Vor dem wackligen Hintergrund einer reinen Symptombeschreibung vom Aufnahmetag hat der Oberarzt dann einfach eigenmächtig am 29. Juli 2014 entschieden, dass Melissa ab dem darauffolgenden Tag, Antidepressiva einnehmen sollte. Am 30. Juli schaffte sie es noch, die Medikation zurückzuweisen, am 31. Juli hatte die Stationsärztin ihren Willen beiseitegeschoben und durch ihren eigenen ersetzt. Den Rest der fatalen Geschichte kennst du.

CD: Ich danke dir sehr für das Gespräch, dein Vertrauen und deine Offenheit. 

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