An das Hochkommissariat für Menschenrechte

“Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl unsere Kanzlerin Angela Merkel in einem Ev. Pfarrhaus geboren wurde, gilt das göttliche Tötungsverbot für sie offenbar nicht. Sonst könnte Christian Dischers Aufklärungs-Antrag über den Verbleib der Ueckermünder Patienten nicht abgelehnt worden sein. Außerdem sollte man einen Unwissenden wie Emil Kraepelin nicht durch eine Gedenktafel ehren wie in Neustrelitz geschehen.  […]