Die Hölle von Ueckermünde

Begriffe wie psychiatrische Zwangsbehandlung und Folter erinnern an dunkle Kapitel deutscher Geschichte oder an Geschehnisse in autoritären Systemen. Die Vorstellung, dass sich psychiatrische Zwangsbehandlungen und Foltermaßnahmen auch in dem wiedervereinigten Deutschland ab 1990 ereigneten und nach wie vor angewandt werden, erscheint zunächst abwegig. Die beim underDog-Verlag aus Hamburg veröffentlichenden Autoren schildern entweder selbst erlebte Erfahrungen oder jene von in deutschen Psychiatrien untergebrachten Angehörigen. 

Die Stimmen der Übriggebliebenen 

(Künstler Vorschaubild: Mathias Hoppe) 

Als Autor des Buches “Die Stimmen der Übriggebliebenen“ gehöre ich selbst zu diesem Personenkreis. Während einer Lebenskrise nach einer Tumorerkrankung und einer Identitätskrise nach dem Erkennen der eigenen Homosexualität im Alter von 17 Jahren wurde ich, ohne dass ärztlicherseits nach den Ursachen meines Zustandes gefragt wurde, aus der Psychiatrie Neubrandenburg in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung in Ueckermünde untergebracht. Nach dem achtwöchigen Aufenthalt war ich mehrfachbehindert, konnte anderthalb Jahre kaum sprechen und habe zehn Jahre gebraucht, um in mein Leben zurückzukehren. Unter den Folgen der dort erlebten Zwangsbehandlungen und Foltermaßnahmen leide ich noch heute, während die Ärzte und das Personal von damals nach wie vor tätig sind, ohne je zur Verantwortung gezogen worden zu sein. 

1997

Die im Jahr 1997 bestehenden Kontrollmechanismen, sofern es diese überhaupt gab, konnten das an mir und an meinen Mitpatienten bzw. Wegbegleitern begangene Unrecht nicht verhindern, so, wie auch heute das Schicksal von in geschlossenen Einrichtungen untergebrachten Menschen völlig vom Willen und der fachlichen Einschätzung des dort tätigen Fachpersonals bestimmt wird. Dank meiner inneren Stärke und des Beistands einer mir nahestehenden Person konnte ich mich aus den Fängen des Systems Psychiatrie der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie in Neubrandenburg und Ueckermünde befreien, und mich durch jahrelange, intensive Anstrengungen – trotz der sich im Nachgang der Unterbringung fortsetzenden Diskriminierungen – zurück ins Leben kämpfen.

Die bisher über die Geschehnisse in den zuvor genannten Psychiatrien informierten Behörden (u.a. Ministerium für Gleichstellung, Arbeit und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern und regionale Beauftragte, Bundesbehindertenbeauftragte) reagieren trotz größerer medialer Berichterstattungen über das Buch “Die Stimmen der Übriggebliebenen“ überhaupt nicht.

Während wir, die Überlebenden psychiatrischer Folter und Zwangsbehandlungen und Zeugen der Willkürpraxis in den “normalen“ Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie in Deutschland, vergeblich um unsere Rechte kämpfen, bei verantwortlichen Stellen bis heute kein Gehör finden und politisch keine Lobby haben, laufen die Angehörigen von Insassen des Maßregelvollzugs bzw. der Forensischen Psychiatrien, wie z. B. Bianka Perez und Natalia Tenenbaum, beim Versuch, die Menschenrechtsverletzungen in diesen Einrichtungen aufzudecken, ebenfalls gegen unüberwindliche Mauern behördlicher Allmacht und Desinteresse. Ohne die grundsätzliche Möglichkeit straffällig gewordene, psychisch Erkrankte in forensischen Einrichtungen unterzubringen, in Frage stellen zu wollen, zeigen die Betroffenen Michael Perez und Ernest Tenenbaum, wie die Folgen jahrelanger Unterbringung in der Forensik verbunden mit jahrelanger interner Unterbringung in Isolation (Michael sitzt seit 444 Tagen und Ernest seit dem 17.10.2013 ohne Unterbrechung in Insolation), die zwangsweise Verabreichung von Neuroleptika, das Verbot die Muttersprache zu verwenden, wochenlange Fixierungen und Körperverletzungen durch das Personal zu Traumata und körperlich psychischen Schädigungen geführt haben, die den Genannten bei Folgebegutachtungen als Bestandteil des bestehenden Krankheitsbildes zugerechnet werden und in anderen Fällen gar zum Suizid beigetragen haben. Die Aussicht der Betroffenen, die diese “Behandlungen“ erleben mussten bzw. müssen, ihr Leben wieder selbstbestimmt und therapiert in die Hand zu nehmen, ist praktisch ausgeschlossen. Juristisch gegen ärztliche Sachverständigengutachten, geschweige denn gegen die Ärzteschaft vorzugehen, bleibt für Opfer des Systems Psychiatrie in Deutschland ein mühseliger, meist aussichtsloser Kampf.

In Kenntnis dessen, dass eine Mehrzahl von gleichfalls Betroffenen, die nicht die Kraft aufbringen konnten und können, die Fähigkeiten verloren haben, ihre Stimme gegen diese unmenschlichen Zustände und Behandlungen in deutschen Psychiatrien zu erheben, die trotz der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention nachweisbar fortlaufend bestehen, fordere ich die Vertretung des deutschen Volkes auf, im Bewusstsein, dass noch im Jahr 2016 in deutschen Psychiatrien Menschenleben systematisch zerstört werden, sich dem Thema anzunehmen und bitte um die parlamentarische Beschäftigung mit folgenden Zielsetzungen:

 Externe Prüfung der im Buch Die Stimmen der Übriggebliebenen und in den mitgelieferten Beiträgen aufgeführten Einzel- bzw. Todesfälle (Antje Wienberg; Stephan Dalitz; Simone Stark) und weiterer bisher eventuell unbekannter Fälle von Machtmissbrauch, menschenunwürdiger Behandlung bzw. Folter und psychiatrischer Zwangsbehandlung, insbesondere in nachfolgend aufgeführten Psychiatrien bzw. Krankenhäusern mit neurologischen Abteilungen:

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Neubrandenburg

AMEOS Klinik für Psychotherapie, Psychiatrie und Psychosomatik in Ueckermünde (1997 Christophorus-Krankenhaus)

Psychiatrische Klinik in Teupitz

Es besteht die Notwendigkeit der fachlichen Überprüfung sämtlicher erstellter Gutachten über Menschen durch die Chef-, Ober- und Assistenzärzte der benannten Einrichtungen und den mitwirkenden Behörden (z. B. der Sozialpsychiatrische Dienst in Neubrandenburg), denen bei diesen angeregten Prüfungen Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

Die Veröffentlichung der umfassenden statistischen Zahlenwerke zu psychiatrischen Zwangsbehandlungen und Tötungs-, und Todesfällen in diesen Einrichtungen von 1990 bis 2016 muss lückenlos erfolgen.

Die Öffentlichkeit wurde bis zum heutigen Tag nicht über den Verbleib und die weitere gesundheitliche Entwicklung der in der Reportage Die Hölle von Ueckermünde-Psychiatrie im Osten von Ernst Klee gezeigten Menschen informiert. Geschweige denn liegen ausführliche Auskünfte über den beruflichen Werdegang des mit Klees Reportage in Verbindung stehenden Personals vor. Dies bedarf einer Aufklärung.

·In der Angelegenheit des seit Jahren in der Klinik Nette-Gut für Forensik einsitzenden Michael Perez und des derzeit in der Forensik Ueckermünde einsitzenden Ernest Tenenbaum muss die Einleitung von Maßnahmen erfolgen, die zur Überwindung der in den Einrichtungen erlebten Traumata beitragen und ihnen Genesung ermöglichen. Für die Betroffenen müssen passende, menschenwürdige Therapieangebote geschaffen werden, nachdem die unmenschlichen Unterbringungsmaßnahmen im Maßregelvollzug zur massiven Verschlechterung ihres Zustandes und zu Persönlichkeitsänderungen geführt haben. Daher ist die externe Prüfung eventueller Tötungs-, und Todesfälle und weiterer bisher eventuell unbekannter Fälle von  Machtmissbrauch, menschenunwürdiger Behandlung bzw. Folter und psychiatrischer Zwangsbehandlung in folgenden Einrichtungen nötig:

o   Klinik Nette-Gut für Forensik

 o   Forensisch-psychiatrische Abteilung Alzey

o   Forensik Stralsund

 o   Forensik Ueckermünde

·  Die zeitnahe Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für das Personal psychiatrischer Kliniken, um ihnen anonym Meldungen über Machtmissbrauch und Folter zwecks externer Überprüfung zu ermöglichen, ist unabdingbar.

·  Unter Berücksichtigung der Intensität der Folgen, die mit einer psychiatrischen Zwangsbehandlung und Unterbringung in Zusammenhang stehen, insbesondere bei Entscheidungen mit Dauerwirkung, muss  ein System fortlaufender Kontrolle der handelnden Psychiaterinnen und Psychiater installiert werden, sodass zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass es zu fachlichen Fehleinschätzungen mit irreversiblen Folgeschäden kommt, auf ein Mindestmaß reduziert wird. Ein Austausch und Hinzuziehen von bekannten bzw. befreundeten Kollegen aus eigenen oder umliegenden Kliniken ist genauso unzureichend wie das Hinzuziehen eines gerichtlich bestellten Verfahrenspflegers in Unterbringungsverfahren und wird den Betroffenen nicht gerecht.

 · Die Begründung eines bundesweiten Fonds ist nötig, der Opfern psychiatrischer Zwangsbehandlung und Folter eine angemessene Entschädigung zuteil werden lässt, ohne unverhältnismäßig hohe Nachweishürden zu errichten.

 · Die Schärfung des öffentlichen Bewusstseins für die Geschehnisse in deutschen Psychiatrien unter Berücksichtigung der Besonderheiten mit der Unterbringung nach BGB, PsychKG und StGB.

· Hinwirken auf die Etablierung einer Erinnerungskultur über das in psychiatrischen Kliniken und Forensiken an Menschen begangene Unrecht, u. a. durch Errichtung von Mahnmalen an öffentlichkeitswirksamen Orten auf den Einrichtungsgeländen.

· Die mit diesen Kliniken in Zusammenhang angeregten Aufklärungsarbeiten müssen unter Herausgabe eines umfassenden Abschlussberichtes an die Öffentlichkeit erfolgen.

Im Sinne der “Stimmen der Übriggebliebenen“, der unbenannten Toten und Opfer psychiatrischer Zwangsbehandlung und Folter in Deutschland,

                            Dr. Christian Discher

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