Stephan Dalitz: Zweite Antwort auf Petition kommt aus Brandenburg

Als Reaktion auf die durch den Petitionsausschuss des Bundestages an die entsprechenden Landtage (Landtag Rheinland-Pfalz (Petitionsausschuss, Platz der Mainzer Republik 1, 55116 Mainz); Landtag Brandenburg (Petitionsausschuss, Alter Markt 1, 14467 Potsdam); Landtag Mecklenburg-Vorpommern (Petitionsausschuss, Schloßstraße 1, 19053 Schwerin)weitergeleitete Petition  zur Aufklärung der massiven Menschenrechtsverletzungen in deutschen Psychiatrien teilte der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landes Brandenburg mit Schreiben vom 31.03.2017 mit, dass das vorgetragene Anliegen im Rahmen entsprechender Möglichkeiten und Befugnisse überprüft wird. Dazu besteht seitens des Ausschusses die Notwendigkeit, eine Stellungnahme der zuständigen Behörde einzuholen.

Die entsprechende Antwort des Petitionsausschusses des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den Angelegenheiten “Die Hölle von Ueckermünde” und “Die Stimmen der Übriggebliebenen” steht noch aus. Über den Fortgang in der Sache wird berichtet.

Dr. Christian Discher

 

Eine Antwort

  1. Wenn ich das: “im Rahmen entsprechender Möglichkeiten und Befugnisse überprüft wird”, schon wieder lese, denke ich mir, dass eh nichts passieren wird und dort weiter misshandelt wird und totgeschwiegen wird :(. Patienten erhängen sich oder lassen sich medikamentös zuknallen, damit sie nichts mehr merken, da sie eh keine Zukunftshoffnungen mehr haben 🙁 Ich wünsche mir so sehr, dass da endlich hingeguckt wird und anders aufgepasst wird, diese Menschen haben auch Rechte!

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