Wir freuen uns über die Entscheidung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass Antje Wienberg, geb. Dreist, als Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich anerkannt wurde und mit Schreiben vom 23. September 2019 entgegen unserer Erwartungen sich das Gesundheitsamt/Medizinalverwaltung nach Jahren des zähen Widerstands durch die Mitarbeiterinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadt Neubrandenburg dazu durchringen konnte, dem Opfer Einsicht in die sie betreffenden Akten nehmen zu dürfen.
Es ist nicht zu übersehen, dass Antje Wienberg, geb. Dreist, auf die fehlende Anerkennung mehr als zwanzig Jahre warten musste und vor dem Hintergrund des glaubhaft gemachten sexuellen Missbrauchs belegbar, dass die verantwortlichen Mitarbeiterinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Kooperation mit ortsansässigen Sachverständigengutachtern und Medizinern jahrelang offensichtlich unzutreffende medizinische Bewertungen vorgenommen und gegenüber Unbefugten die Schweigepflicht gebrochen haben, offenkundig mit der Konsequenz der Diskreditierung der Betroffenen und des Abstreitens des von ihr Erlebten.
Nach der abschlägigen Behandlung meiner Petition auf Anraten des Gesundheitsministeriums in Mecklenburg-Vorpommern, geführt von Herrn Minister Harry Glawe, einem langjährig, zu DDR-Zeiten praktizierenden Stationspfleger der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Klinik für Neurologie und Psychiatrie, werden wir nicht von unseren Forderungen abrücken, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen.
Sollte es uns gelingen, die politischen Verantwortungsträger zur Einberufung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen in den berüchtigten Einrichtungen in Neubrandenburg und Ueckermünde zu bewegen, ist davon auszugehen, dass Geschehnisse ans Tageslicht befördert werden, die sich der Vorstellungskraft der Menschen entziehen.
Dr. Christian Discher